Wie bin ich als Ehrenamtliche*r versichert?
Während der Ausübung des Dienstes besteht für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden Versicherungsschutz im Rahmen des Haftpflicht- und Unfall-Sammelversicherungsvertrages der Evangelischen Kirche im Rheinland. Melden Sie einen Schaden umgehend dem Auftraggeber Ihres ehrenamtlichen Engagements. Eine Rechtsschutz-Versicherung als Sammelversicherungsvertrag besteht nicht.
Wo finden Ehrenamtliche Hilfe?
Als Ehrenamtliche*r stellen Sie dankenswerterweise Ihre Zeit und Ihr Engagement zur Verfügung. Es ist vollkommen normal, dass Sie zur Ausübung Ihres Ehrenamtes Fragen haben und Unterstützung benötigen. Im optimalen Fall erhalten Sie alle Hilfestellungen und eine freundliche Begleitung innerhalb Ihres Ehrenamtes von den beruflich Mitarbeitenden und anderen Ehrenamtlichen im Umfeld Ihrer dort übernommenen Aufgaben. Aber vielleicht möchten Sie auch gerne einmal etwas nachlesen, suchen eine bestimmte Information oder interessieren sich für Fortbildungen, die Sie in Ihrem Ehrenamt stärken könnten.
Wer bezahlt die Fortbildung von Ehrenamtlichen?
Ehrenamtliche haben einen Anspruch auf Fort- und Weiterbildung, deren Kosten die Gemeinde oder der Kirchenkreis oder die Einrichtung trägt. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen. Die Fortbildung soll im Zusammenhang mit der jeweiligen ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Das Leitungsgremium wirkt darauf hin, dass die Schulen und Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen den ehrenamtlich Tätigen für derartige Fort- und Weiterbildungen Freistellung gewähren.
Welche Auslagen bekomme ich als Ehrenamtliche erstattet?
Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges Engagement erfolgen unentgeltlich und freiwillig. Im Rahmen der Tätigkeit entstehende Kosten (Telefon-, Fahrt-, Porto-, Material- und Kinderbetreuungskosten) werden gegen Vorlage einer Quittung erstattet (Rechtliche Grundlage: KO Art 43,3). Wird auf die Erstattung von entstandenen Kosten verzichtet, kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Welche Unterstützung bekomme ich als Ehrenamtliche*r?
Sie werden Teil einer starken Gemeinschaft. Hier wird gemeinsam gestaltet und entschieden. Ansprechpersonen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte fragen Sie vor Ort nach, wer aus dem Kreis der Hauptamtlichen, aus der Verwaltung und aus Ihrem Gremium für Ihre Fragen zur Verfügung steht. Vielleicht regen Sie an, dass Ihnen eine Patin oder ein Pate zur Seite gestellt wird, um Sie im ersten Jahr in Ihrer neuen Aufgabe zu unterstützen.
Muss ich als Ehrenamtliche*r jede Aufgabe übernehmen?
Sie übernehmen eine klar umrissene Aufgabe und gehen damit für eine bestimmte Zeit eine Verpflichtung ein. Machen Sie sich selber klar, wie viel Zeit Sie dafür einsetzen wollen und können. In der Kirche gibt es viele wichtige Aufgabenbereiche, aber niemandem ist damit geholfen, wenn Sie sich selber überfordern und sich dann ganz abwenden, um sich selbst zu schützen. Seien Sie ehrlich mit sich selber und mit den Haupt- und Ehrenamtlichen, die Sie begleiten. Wenn Sie Ja zu einer Aufgabe sagen, gehört das Nein zu anderen Aufgaben unmittelbar dazu.
Wie kann ich mich mit anderen Ehrenamtlichen vernetzen/austauschen?
Ein wichtiger Teil von Fortbildungen ist der gemeinsame Austausch und das Kennenlernen über die Gemeindegrenzen hinweg. Die Landeskirche bietet auch spezielle Formate für den thematischen Austausch für Ehrenamtlichen mit besonderen Aufgaben: z.B. Tagungen für Kirchmeister*innen, Online-Stammtische für verschiedene Themenbereiche (z.B. Stammtisch Presbyteriumsarbeit, Öko-Stammtisch, etc.), Besuchsdiensttagungen.
Wo kann man sich ehrenamtlich als Seelsorger*in engagieren?
Als ehrenamtliche Seelsorgerin kann man sich in verschiedenen Feldern engagieren: in Krankenhäusern, Altenheimen, Gemeinden, am Flughafen und im Gefängnis, in Schulen und anderen Einrichtungen, in Notfällen, am Telefon und im Chat. Die Seelsorge-Ausbildung für Ehrenamtliche der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) bezieht sich besonders auf die Felder Krankenhaus-, Altenheim- und Gemeindeseelsorge. In den unterschiedlichen KK werden darüber hinaus verschiedene Schwerpunkte gesetzt, z.B. Notfallseelsorge, Flughafenseelsorge oder Gefängnisseelsorge. Für die Bereiche Schulen und Telefon/Chat-Seelsorge sowie Hospizseelsorge gibt es eigene Ausbildungen.
Kann ich eine Bescheinigung über meine ehrenamtliche Tätigkeit bekommen?
Eine Bescheinigung über Art und Umfang Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie Ihrem Lebenslauf beifügen und z. B. auch bei der Beantragung von Bildungsurlaub einreichen. Die Bescheinigung können Sie auch bei Ihrer Kommune vorlegen, um eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Voraussetzung sind durchschnittlich mindestens fünf Stunden ehrenamtliches Engagement pro Woche.
- Versichert im Ehrenamt 0.03 MB
- Unfallversicherung 0.03 MB
- Recht, Finanzen, Fortbildung 0.03 MB
- Bescheinigung ehrenamtlicher Arbeit 0.03 MB
- Antrag Kostenerstattung 0.03 MB
